10.08.2026 / Tipps & Wissenswertes
Sinn und Nutzen der Aktivrente im Ruhestand
Die Aktivrente ist seit dem 1. Januar 2026 ein steuerlicher Freibetrag für Arbeitnehmer, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin einer begünstigten Beschäftigung nachgehen. Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat können unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei bleiben. Die Aktivrente ist keine neue Rentenart und keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern ein Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 21 EStG.
Gleichzeitig eröffnet der Ruhestand neue Möglichkeiten, die während des Berufslebens oft wenig Platz hatten. Eine längere Reise, ein Sabbatical, ein Sprachkurs oder eine Freiwilligenarbeit im Ausland können beispielsweise Möglichkeiten sein, einen neuen Lebensabschnitt aktiv zu gestalten.
Doch was bedeutet die Aktivrente konkret für deinen Ruhestand? Wer kann sie nutzen, wie viel bleibt tatsächlich steuerfrei und was gilt bei einer Rente mit 63, einem Minijob oder einer Tätigkeit im Ausland?
- Aktivrente verstehen und den Ruhestand aktiv gestalten
- Die Aktivrente auf einen Blick
- Wer die Aktivrente nutzen kann und wer nicht
- Wie viel die Aktivrente steuerfrei bringt
- Aktivrente und aktiven Ruhestand zusammendenken
- Freiwilligenarbeit im Ausland und der Vorteil der Aktivrente
- Sabbatical im Ausland vor oder im Übergang zur Rente
- Freiwilligenarbeit für alle Best Ager mit Rainbow Garden Village
- Aktivrente und aktiver Ruhestand, was passt zu dir?
- Häufige Fragen zur Aktivrente (FAQ)
- Passende Projekte zum Thema ...
Aktivrente verstehen und den Ruhestand aktiv gestalten
Wer auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten möchte, kann seit 2026 unter bestimmten Voraussetzungen von der Aktivrente profitieren. Dabei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Rentenzahlung, sondern um einen steuerlichen Freibetrag.
Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente ist ein monatlicher Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro. Voraussetzung ist unter anderem, dass du die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hast und weiterhin eine begünstigte nichtselbstständige Beschäftigung ausübst.
Der Freibetrag gilt für Arbeitslohn aus einer entsprechenden Beschäftigung. Er wird grundsätzlich im Rahmen der Lohnabrechnung berücksichtigt. Ein gesonderter Antrag auf Aktivrente ist normalerweise nicht erforderlich.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Altersrente. Die Aktivrente ist keine neue Rentenart und auch keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung bezeichnet sie ausdrücklich als Steuerbonus. Für steuerliche Fragen ist deshalb insbesondere das Finanzamt zuständig.
Ab wann gilt die Aktivrente?
Die gesetzliche Regelung gilt seit dem 1. Januar 2026. Für dich persönlich greift der Freibetrag grundsätzlich ab dem Folgemonat, in dem du die gesetzliche Regelaltersgrenze erreichst.
Erreichst du beispielsweise im Mai deine Regelaltersgrenze, kannst du die Aktivrente grundsätzlich ab Juni nutzen. Für alle ab 1964 Geborenen liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Für frühere Jahrgänge wurde sie schrittweise angehoben.
Muss ich bereits eine Altersrente beziehen?
Nein, für die Aktivrente ist es nicht erforderlich, dass du bereits eine Altersrente beziehst. Entscheidend sind vielmehr die gesetzliche Regelaltersgrenze und die weiteren Voraussetzungen der begünstigten Beschäftigung.
Du kannst die Aktivrente daher grundsätzlich auch nutzen, wenn du den Beginn deiner Altersrente aufschiebst oder keinen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente hast.
Aktivrente und aktiver Ruhestand
Die Aktivrente richtet sich an Menschen, die auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten möchten. Sie ist deshalb vor allem für diejenigen interessant, die ihre berufliche Tätigkeit zumindest teilweise fortsetzen und gleichzeitig von einem steuerlichen Vorteil profitieren möchten.
Ein aktiver Ruhestand muss allerdings nicht ausschließlich aus Arbeit bestehen. Wer aus dem Berufsleben ausscheidet oder seine Arbeitszeit reduziert, kann die neu gewonnene Zeit auch für andere Pläne nutzen.
Gerade ein längerer Aufenthalt im Ausland kann eine Möglichkeit sein, neue Erfahrungen zu sammeln, andere Kulturen kennenzulernen und sich sozial, ökologisch oder im Tierschutz zu engagieren.
Die Aktivrente auf einen Blick
Die wichtigsten Fakten zur Aktivrente findest du hier kompakt zusammengefasst.
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Gültig seit | 1. Januar 2026 |
| Höhe des Freibetrags | bis zu 2.000 Euro pro Monat |
| Für wen? | Arbeitnehmer ab Regelaltersgrenze in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung |
| Einfluss auf die Rente | Der Steuerbonus selbst verändert die Rentenhöhe nicht |
| Antrag nötig? | nein |
| Sozialabgaben | Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiter an |
Der maximale Jahresbetrag von 24.000 Euro ergibt sich nur dann, wenn in zwölf Monaten jeweils der gesamte Freibetrag von 2.000 Euro genutzt werden kann. Die Aktivrente ist monatsbezogen. Nicht genutzte Beträge können nicht in spätere Monate übertragen werden.
Wer die Aktivrente nutzen kann und wer nicht
Grundsätzlich können Arbeitnehmer die Aktivrente nutzen, wenn sie die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und eine begünstigte nichtselbstständige Beschäftigung ausüben.
Entscheidend ist dabei die aktuell ausgeübte Tätigkeit. Welche Tätigkeit du vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze ausgeübt hast, ist für die Aktivrente grundsätzlich nicht entscheidend. Auch wer früher selbstständig tätig war, kann die Aktivrente nutzen, wenn anschließend eine begünstigte Beschäftigung aufgenommen wird.
Wer kann die Aktivrente nutzen?
Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Du hast die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht.
- Du bist nichtselbstständig beschäftigt.
- Für deinen Arbeitslohn liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Begünstigung vor.
- Es handelt sich nicht lediglich um einen Minijob.
Die Aktivrente ist dabei nicht davon abhängig, ob du bereits eine Altersrente beziehst.
Wer kann die Aktivrente nicht nutzen?
Nicht begünstigt sind unter anderem:
- ausschließlich selbstständige Tätigkeiten
- Gewerbebetriebe
- freiberufliche Tätigkeiten
- Minijobs als alleinige Beschäftigung
- ein aktives Beamtenverhältnis
Bei Beamten ist eine wichtige Unterscheidung notwendig. Nicht das frühere Berufsleben entscheidet, sondern die aktuelle Tätigkeit. Wer beispielsweise nach dem Eintritt in den Ruhestand eine begünstigte nichtselbstständige Beschäftigung aufnimmt, kann grundsätzlich von der Aktivrente profitieren.
Aktivrente und Rente mit 63
Wer bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann die Aktivrente noch nicht nutzen.
Die Deutsche Rentenversicherung und das Bundesministerium der Finanzen stellen ausdrücklich klar, dass die Aktivrente erst ab dem Folgemonat nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze greift. Das gilt beispielsweise auch für Menschen, die bereits mit 63 Jahren in Rente gegangen sind.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Arbeiten neben einer vorgezogenen Altersrente grundsätzlich ausgeschlossen ist. Die Regelungen zum Arbeiten neben einer Rente und die Aktivrente sind zwei unterschiedliche Themen.
Aktivrente und Minijob
Ein Minijob allein ist nicht durch die Aktivrente begünstigt. Wer neben einem Minijob zusätzlich einer begünstigten Beschäftigung nachgeht, kann den Freibetrag für diese begünstigte Beschäftigung grundsätzlich nutzen.
Aktivrente und Midijob
Auch Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich können grundsätzlich von der Aktivrente profitieren. Das BMF stellt klar, dass die Steuerfreiheit grundsätzlich auf das volle Arbeitsentgelt angewendet wird und nicht nur auf das reduzierte beitragspflichtige Entgelt für die Rentenversicherung.
Eignungscheck für die Aktivrente
| Deine Situation | Aktivrente grundsätzlich möglich? |
|---|---|
| Regelaltersgrenze erreicht und begünstigte Beschäftigung | Ja |
| Regelaltersgrenze noch nicht erreicht | Nein |
| Rente mit 63, Regelaltersgrenze noch nicht erreicht | Nein |
| Selbstständige Tätigkeit | Nein |
| Minijob als einzige Beschäftigung | Nein |
| Aktives Beamtenverhältnis | Nein |
| Frühere Selbstständigkeit, danach begünstigte Beschäftigung | Grundsätzlich ja |
| Bereits Altersrente bezogen | Grundsätzlich möglich, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind |
Die Übersicht dient nur der ersten Orientierung. Für die konkrete steuerliche Beurteilung ist immer die individuelle Situation entscheidend.
Wie viel die Aktivrente steuerfrei bringt
Der maximale monatliche Freibetrag beträgt 2.000 Euro. Das bedeutet jedoch nicht, dass du automatisch 2.000 Euro mehr netto zur Verfügung hast. Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag. Andere Abgaben und Beiträge werden dadurch nicht automatisch abgeschafft.
Rechenbeispiel mit 1.500 Euro Arbeitslohn
Du arbeitest nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin in einer begünstigten Beschäftigung und erhältst 1.500 Euro Arbeitslohn im Monat. Unter den Voraussetzungen der Aktivrente können die gesamten 1.500 Euro in diesem Monat steuerfrei bleiben.
Bei zwölf vollständig begünstigten Monaten wären das insgesamt 18.000 Euro Arbeitslohn. Der nicht ausgeschöpfte Freibetrag von 500 Euro kann allerdings nicht in einen späteren Monat übertragen werden.
Rechenbeispiel mit 2.000 Euro Arbeitslohn
Bei einem monatlichen Arbeitslohn von 2.000 Euro kann der gesamte Betrag unter den Voraussetzungen der Aktivrente steuerfrei bleiben. Bei zwölf vollständig begünstigten Monaten entspricht das maximal 24.000 Euro steuerfreiem Arbeitslohn.
Rechenbeispiel mit 2.500 Euro Arbeitslohn
Bei einem monatlichen Arbeitslohn von 2.500 Euro können bis zu 2.000 Euro unter die Aktivrente fallen. Die übrigen 500 Euro sind regulär steuerpflichtiger Arbeitslohn. Genau dieses Beispiel nennt auch das Bundesministerium der Finanzen in seinen aktuellen FAQ.
Was passiert bei Sonderzahlungen?
Auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ein Bonus können grundsätzlich in den monatlichen Freibetrag einbezogen werden. Liegt dein laufender Arbeitslohn beispielsweise bereits bei 1.500 Euro und erhältst du zusätzlich 800 Euro Sonderzahlung, können in diesem Monat insgesamt nur 2.000 Euro steuerfrei bleiben.
Die darüber hinausgehenden 300 Euro sind regulär steuerpflichtig. Nicht genutzte Freibeträge aus anderen Monaten können dafür nicht verwendet werden.
Aktivrente und aktiven Ruhestand zusammendenken
Die Aktivrente kann für Menschen interessant sein, die auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten möchten. Gleichzeitig verändert sich mit dem Eintritt in den Ruhestand für viele Menschen der eigene Alltag. Plötzlich stehen mehr freie Zeit und neue Möglichkeiten zur Verfügung.
Das kann die richtige Gelegenheit sein, einen lang gehegten Wunsch umzusetzen. Vielleicht möchtest du länger reisen, eine Sprache lernen, dich sozial engagieren oder ein Projekt unterstützen, für das während des Berufslebens nie ausreichend Zeit war.
Aktivrente und Rentenhöhe
Die Aktivrente selbst erhöht deine Rente nicht. Sie ist ausschließlich ein steuerlicher Freibetrag. Davon unabhängig kann eine Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus unter bestimmten Voraussetzungen Auswirkungen auf die spätere Rentenhöhe haben.
Wer den Rentenbeginn aufschiebt und weiterarbeitet, kann beispielsweise einen Zuschlag erhalten. Auch weitere Rentenbeiträge können die spätere Rente erhöhen. Diese möglichen Effekte sind jedoch von der Aktivrente selbst zu unterscheiden.
Aktivrente und Auslandsaufenthalt
Wenn du nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin arbeiten und gleichzeitig Zeit im Ausland verbringen möchtest, solltest du die steuerlichen Rahmenbedingungen vorab individuell prüfen.
Die Aktivrente lässt sich nicht pauschal auf jede Tätigkeit mit Auslandsbezug übertragen. Entscheidend sind unter anderem die konkrete Beschäftigung und die steuerlichen Rahmenbedingungen.
Für eine verbindliche Einschätzung solltest du dich deshalb an das zuständige Finanzamt oder eine steuerliche Beratung wenden. Ein Auslandsaufenthalt ist davon unabhängig natürlich auch ohne begünstigte Beschäftigung möglich.
Freiwilligenarbeit im Ausland und der Vorteil der Aktivrente
Die Aktivrente bezieht sich auf bestimmten Arbeitslohn aus einer begünstigten Beschäftigung. Freiwilligenarbeit bei Rainbow Garden Village ist dagegen unbezahlt. Sie ist deshalb keine Tätigkeit, aus der ein Arbeitslohn entsteht, für den du den Aktivrentenfreibetrag nutzen kannst.
Die Aktivrente ist somit weder Voraussetzung noch Finanzierungsmodell für eine Freiwilligenarbeit im Ausland. Trotzdem können beide Themen zu einem aktiven Ruhestand gehören. Vielleicht möchtest du deine freie Zeit nicht nur für Urlaub nutzen, sondern dich für einen bestimmten Zeitraum in einem sozialen, ökologischen oder tierschutzbezogenen Projekt engagieren.
Bei Rainbow Garden Village gibt es Freiwilligenprojekte in zahlreichen Ländern und unterschiedlichen Bereichen. Für Menschen ab 50 sind grundsätzlich viele Einsatzbereiche offen. Entscheidend sind die Anforderungen des jeweiligen Projekts sowie deine persönliche Fitness, deine Interessen und gegebenenfalls deine Sprachkenntnisse.
Freiwilligenarbeit für Menschen ab 50
Rainbow Garden Village richtet sich mit speziellen Programmen auch an Volunteers 50+. Die eigene Lebens- und Berufserfahrung kann dabei ein wichtiger Vorteil sein. Je nach Projekt sind beispielsweise soziale Arbeit, Unterrichten, Medizin und Pflege, Tiere und Wildlife, Umwelt und Klima, Handwerk, Sport sowie kreative und Community Projekte möglich.
Eine feste Altersobergrenze gibt es bei der Freiwilligenarbeit für ältere Menschen meist nicht. Entscheidend ist vielmehr, dass du dich körperlich in der Lage fühlst, die Anforderungen des jeweiligen Projekts zu erfüllen. Gerade Klima, körperliche Arbeit und die Lebensbedingungen vor Ort solltest du bei der Auswahl berücksichtigen.
Welche Sprachkenntnisse brauche ich?
Je nach Projekt sind unterschiedliche Sprachkenntnisse erforderlich. Gute Englischkenntnisse sind für viele internationale Projekte wichtig. In spanischsprachigen Ländern können zusätzlich Spanischkenntnisse erforderlich sein. Bei Unsicherheit über das eigene Sprachniveau besteht bei RGV teilweise die Möglichkeit, einen Sprachkurs mit dem Aufenthalt zu verbinden oder eine eigenständige Sprachreise zu erleben.
Sabbatical im Ausland vor oder im Übergang zur Rente
Nicht jeder möchte direkt vom Berufsleben in den Ruhestand wechseln. Ein Sabbatical kann eine Möglichkeit sein, den Übergang bewusst zu gestalten und sich für einige Wochen oder Monate eine längere Auszeit zu nehmen.
Dabei kann ein Aufenthalt im Ausland mit verschiedenen Erfahrungen kombiniert werden. Neben einer klassischen Reise sind beispielsweise ein Sprachkurs oder eine Freiwilligenarbeit möglich. Wenn du noch berufstätig bist, solltest du die Auszeit selbstverständlich vorher mit deinem Arbeitgeber abstimmen.
Sabbatical und Freiwilligenarbeit kombinieren
Ein Sabbatical kann besonders interessant sein, wenn du nicht nur reisen möchtest. Du kannst beispielsweise mehrere Wochen in einem Freiwilligenprojekt verbringen und anschließend noch Zeit für eine individuelle Reise einplanen. Je nach Zielland und Programm können auch verschiedene Projekte miteinander kombiniert werden.
Rainbow Garden Village bietet neben Freiwilligenarbeit auch Sabbatical-Programme an. In Thailand beispielsweise lassen sich verschiedene Programme miteinander verbinden und mit einer längeren Auszeit kombinieren.
Wie lange kann ein Sabbatical dauern?
Die Dauer hängt von deinen persönlichen Vorstellungen und den Rahmenbedingungen deines Arbeitgebers ab. Auch bei der Freiwilligenarbeit gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Für Menschen ab 50 dauern Programme je nach Projekt zwei oder vier Wochen und können häufig verlängert werden.
Freiwilligenarbeit für alle Best Ager mit Rainbow Garden Village
Ein aktiver Ruhestand kann ganz unterschiedlich aussehen. Vielleicht möchtest du mit Menschen arbeiten, dich für Tiere einsetzen oder lieber draußen im Natur- und Umweltschutz aktiv sein. Rainbow Garden Village bietet für Menschen ab 50 zahlreiche Möglichkeiten in unterschiedlichen Ländern und Tätigkeitsbereichen.
Beispiel 1: Elefantenschutz in Thailand
Im Elefanten-Tierschutzprojekt in Thailand unterstützt du eine Auffangstation für Elefanten in Zentralthailand. Zu deinen Aufgaben können unter anderem tägliche Spaziergänge mit den Elefanten, das Bürsten und Abspritzen der Tiere, die Vorbereitung von Futter sowie die Reinigung der Unterstände gehören.
Die tägliche Arbeitszeit liegt laut Projektbeschreibung bei etwa sechs bis sieben Stunden an sechs Tagen pro Woche. Das Projekt dauert zwischen einer und zwölf Wochen. Gute Englischkenntnisse sind erforderlich. Aufgrund der körperlichen Anforderungen solltest du dich fit genug für die Arbeit vor Ort fühlen.
Beispiel 2: Naturschutz in Ecuador
In Ecuador kannst du dich bei einem Eco-Lodge-Projekt in einem Naturreservat engagieren. Das Projekt liegt inmitten des Bergnebelwaldes und verbindet Arbeit im Freien mit Naturerlebnissen.
Zu den möglichen Aufgaben gehören unter anderem Tätigkeiten in der ökologischen Gartenarbeit. Der Aufenthalt kann zwischen drei und 24 Wochen dauern. Gute Englischkenntnisse sind für die Kommunikation wichtig.
Beispiel 3: Soziale Arbeit in Barcelona
Wer lieber mit Menschen arbeitet, kann sich beispielsweise für ein soziales Projekt in Barcelona interessieren. Bei der Betreuung von Kindern oder Senioren unterstützt du Menschen im Alltag. Zu den möglichen Aufgaben gehören Vorlesen, Spielen, Zuhören oder gemeinsame Spaziergänge.
Zusätzlich gibt es vor Ort Mentoring, Workshops und Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch mit anderen Volunteers. Das Projekt dauert zwischen vier und 52 Wochen. Gute Spanischkenntnisse werden benötigt, gute Englischkenntnisse sind zusätzlich hilfreich.
Unterkunft und Betreuung für Volunteers 50+
Auch bei der Unterkunft können die Bedürfnisse älterer Volunteers berücksichtigt werden. Bei vielen RGV-Programmen besteht für Volunteers ab 50 beispielsweise die Möglichkeit, ein Einzelzimmer bei einer Gastfamilie oder ein eigenes Apartment zu wählen. Welche Unterkunft verfügbar ist, hängt vom jeweiligen Zielland und Projekt ab.
Vor Ort gibt es an den jeweiligen Projektstandorten Teams, die bei der Eingewöhnung unterstützen und als Ansprechpartner für Fragen rund um den Alltag und das Projekt zur Verfügung stehen.
In fünf Schritten ins Auslandsprojekt
1. Überlege dir, was du machen möchtest
Möchtest du Menschen unterstützen, Tiere schützen, dich für die Umwelt einsetzen oder deine beruflichen Fähigkeiten einbringen?
2. Wähle ein passendes Land
Klima, Sprache, Infrastruktur und die Lebensbedingungen vor Ort spielen bei der Auswahl eine wichtige Rolle.
3. Prüfe die Anforderungen
Informiere dich über körperliche Anforderungen, notwendige Sprachkenntnisse und die konkreten Aufgaben im Projekt.
4. Lege Zeitraum und Aufenthaltsdauer fest
Bei vielen RGV-Projekten für Volunteers 50+ kannst du deinen Abreisetermin und die Dauer flexibel planen und den Aufenthalt je nach Projekt verlängern.
5. Lass dich persönlich beraten
Wenn du noch nicht weißt, welches Land oder welches Projekt zu dir passt, unterstützt dich das RGV Team bei der Auswahl und Vorbereitung.
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Aktivrente und aktiver Ruhestand, was passt zu dir?
Die Aktivrente schafft seit 2026 einen steuerlichen Vorteil für bestimmte Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat können unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei bleiben. Die Aktivrente ist keine zusätzliche Rentenleistung und keine Voraussetzung für eine Freiwilligenarbeit im Ausland.
Wie du deinen Ruhestand gestaltest, bleibt dagegen dir überlassen. Vielleicht möchtest du weiterhin arbeiten. Vielleicht möchtest du reisen, eine Sprache lernen oder für einige Wochen oder Monate in einem anderen Land leben. Vielleicht möchtest du deine Erfahrungen weitergeben und dich für Menschen, Tiere oder die Umwelt engagieren.
Eine Freiwilligenarbeit im Ausland mit Rainbow Garden Village kann dir die Möglichkeit geben, einen solchen Aufenthalt mit persönlichem Engagement zu verbinden.
Häufige Fragen zur Aktivrente (FAQ)
Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 21 EStG. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, kann bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei erhalten.
Ab wann gilt die Aktivrente?
Die gesetzliche Regelung gilt seit dem 1. Januar 2026. Für die einzelne Person greift die Aktivrente grundsätzlich ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Wie hoch ist der Aktivrenten-Freibetrag?
Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat können unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei bleiben. Bei zwölf vollständig begünstigten Monaten sind maximal 24.000 Euro möglich.
Muss ich die Aktivrente beantragen?
Grundsätzlich nein. Der Freibetrag wird bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen der Lohnabrechnung berücksichtigt.
Wer kann die Aktivrente nutzen?
Grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine begünstigte nichtselbstständige Beschäftigung ausüben.
Gilt die Aktivrente auch für Selbstständige?
Nein, die Aktivrente bezieht sich auf begünstigten Arbeitslohn aus einer nichtselbstständigen Beschäftigung. Eine ausschließlich selbstständige Tätigkeit ist nicht begünstigt.
Gilt die Aktivrente bei einem Minijob?
Ein Minijob allein ist nicht begünstigt. Ein Minijob kann jedoch parallel zu einer begünstigten Beschäftigung ausgeübt werden.
Gilt die Aktivrente auch bei Rente mit 63?
Wer bereits eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann die Aktivrente erst ab dem Folgemonat nutzen, in dem die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht wird.
Muss ich trotz Aktivrente Sozialabgaben zahlen?
Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag. Sie bedeutet deshalb nicht automatisch, dass sämtliche Sozialversicherungsbeiträge entfallen.
Erhöht die Aktivrente meine Rente?
Die Aktivrente selbst erhöht die Rente nicht. Eine Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig davon die spätere Rentenhöhe beeinflussen.
Kann ich die Aktivrente für eine Freiwilligenarbeit im Ausland nutzen?
Nein, eine Freiwilligenarbeit im Ausland ist unbezahlt und stellt keinen begünstigten Arbeitslohn im Sinne der Aktivrente dar.
Ist die Aktivrente Voraussetzung für Freiwilligenarbeit im Ausland?
Nein, du kannst unabhängig davon an einer Freiwilligenarbeit im Ausland teilnehmen.
Kann ich als Rentner Freiwilligenarbeit im Ausland machen?
Ja, Rainbow Garden Village bietet zahlreiche Freiwilligenprojekte, die auch für Menschen 50+ geeignet sein können. Entscheidend sind die Anforderungen des jeweiligen Projekts und deine persönliche Fitness.
Gibt es eine Altersgrenze für Freiwilligenarbeit?
Bei den RGV-Programmen für ältere Menschen gibt es meist keine feste Altersobergrenze. Entscheidend ist, dass du dich körperlich in der Lage fühlst, die Anforderungen des jeweiligen Projekts zu erfüllen.
Wie lange kann ich als Best Ager im Ausland bleiben?
Die Aufenthaltsdauer hängt vom jeweiligen Projekt ab. Bei vielen Programmen für Volunteers 50+ sind Aufenthalte von mehreren Wochen bis zu mehreren Monaten möglich und können je nach Projekt verlängert werden.
Welche Sprachkenntnisse brauche ich?
Das hängt vom Projekt ab. Gute Englischkenntnisse sind bei vielen internationalen Programmen wichtig. In spanischsprachigen Projekten können gute Spanischkenntnisse erforderlich sein.
Wo bekomme ich verlässliche Informationen zur Aktivrente?
Aktuelle Informationen findest du beim Bundesministerium der Finanzen und bei der Deutschen Rentenversicherung. Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass seine FAQ eine Orientierungshilfe darstellen und keine verbindliche Auskunft für den Einzelfall ersetzen. Für eine verbindliche steuerliche Beurteilung ist das zuständige Finanzamt beziehungsweise eine steuerliche Beratung zuständig.
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung oder Rechtsberatung dar. Die steuerliche Behandlung der Aktivrente hängt von den Voraussetzungen des jeweiligen Einzelfalls ab.
Insbesondere bei Tätigkeiten mit Auslandsbezug können zusätzliche steuerliche Fragen entstehen. Wenn du wissen möchtest, wie die Aktivrente in deiner persönlichen Situation berücksichtigt wird, wende dich bitte an das zuständige Finanzamt oder eine steuerliche Beratung.
Auch die Informationen zur Freiwilligenarbeit beziehen sich auf die jeweiligen RGV-Programme zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Anforderungen, Verfügbarkeiten, Aufenthaltsdauern und Einreisebestimmungen können sich ändern und sollten vor der Reise individuell geprüft werden.
Stand der Informationen ist August 2026.
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