Pflegepraktikum im Ausland: Beginne deine berufliche Laufbahn im medizinischen Bereich

Das Krankenpflegepraktikum, das offiziell als Krankenpflegedienst bezeichnet wird, ist eine verpflichtende Komponente des Medizinstudiums und gleichzeitig eine Voraussetzung für die Zulassung zum Physikum für alle Medizinstudierende in Deutschland. Jeder, der nach dem Abitur ein Medizinstudium in Deutschland beginnt, muss daher ein Pflichtpraktikum absolvieren.

Diese Praktika bieten eine ausgezeichnete Gelegenheit für Erfahrungen im Ausland, da in vielen Ländern geeignete Einsatzstellen zur Verfügung stehen und freiwillige Helfer:innen mit medizinischem Hintergrund nahezu überall willkommen sind.

Doppelter Horizont: Entdecke mit einem Auslandspraktikum Land, Leute und deine berufliche Zukunft

Wenn du ein Praktikum im Ausland absolvierst, gibt dir das die Möglichkeit, ein fremdes Land gleich zweimal zu erkunden. Zum einen lernst du den beruflichen Alltag in sinnstiftenden Kontext kennen, zum anderen wirst du auch die Möglichkeit haben, das Land privat zu bereisen. Diese Chance bietet sich besonders nach dem Abitur, wenn du frisch ins Medizinstudium startest. Die breite Palette an Fähigkeiten, die du während deines Auslandsaufenthalts erwirbst, wird deine Reise zu einem weitaus intensiveren Erlebnis machen und deine Sichtweise auf das Land verändern.

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Einsatzstellen für das Praktikum im medizinischen Bereich

In unseren medizinischen Praktikumsprogrammen in Afrika, Asien, Lateinamerika und Europa bieten wir Praktikumsplätze in verschiedenen Arten von Einrichtungen an, darunter sowohl private Einrichtungen mit staatlicher Anerkennung als auch staatliche Träger. Unsere Programme stehen sowohl Medizinstudent:innen als auch Pflegekräften, Hebammen, Entbindungspfleger:innen, Kinderkrankenpfleger:innen und Krankenpflegehelfer:innen in der Ausbildung offen und sie sind herzlich willkommen.

Krankenhäuser in Afrika:

Besonders in Afrika und Asien sind Community Hospitals weit verbreitet. Aufgrund der hohen Kosten für stationäre Behandlungen in großen Krankenhäusern ziehen die meisten Menschen diese kleinen Einrichtungen vor. Es gibt jedoch Situationen, in denen Community Hospitals keine Übernachtungsmöglichkeiten bieten, weshalb dort nur ambulante Behandlungen durchgeführt werden können.

Tageskliniken:

Altenheime und Pflegeheime für Senior:innen:

Wichtiges zur Annerkennung des Krankenpflegepraktikums

Im Allgemeinen wird dein Pflegepraktikum nur anerkannt, wenn es in einem Krankenhaus oder einer Klinik durchgeführt wurde, in dem eine kontinuierliche ärztliche Überwachung erfolgt. Das entscheidende Kriterium für die Anerkennung des Pflegepraktikums ist die Bescheinigung des Krankenhauses oder der Stationen, auf denen du tätig warst.

Die Grundpflege umfasst sämtliche Handlungen, die im Zusammenhang mit der Körperpflege, Ernährung und Bewegung notwendig sind. Dazu gehören Unterstützung bei der Körperreinigung und -pflege, An- und Auskleiden, Bereitstellung und Unterstützung bei Mahlzeiten, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Begleitung zur Toilette, spezielle Lagerungen, Förderung der Mobilität, Begleitung zu Arztterminen und täglichen Visiten sowie andere verwandte Tätigkeiten.

Einrichtungen, die nicht anerkannt werden:

  • Notaufnahme, Anästhesie, Operationssaal oder Dialysestation
  • Arzt- oder Gemeinschaftspraxis
  • Vorsorgeeinrichtungen
  • Einrichtungen, bei denen es in erster Linie um kosmetische Eingriffe und Behandlungen geht
  • Mobiler sozialer Hilfedienst
  • Ambulantes Dialysezentrum

Das Landesprüfungsamt prüft, ob das absolvierte Pflegepraktikum den Anforderungen und Vorschriften für das Medizinstudium entspricht. Dies umfasst die Überprüfung, ob das Praktikum in einer geeigneten Einrichtung stattgefunden hat und ob die Dauer und der Inhalt den Anforderungen genügen.

Nachweis

Für die Anerkennung des Krankenpflegedienstes wird eine Praktikumsbestätigung benötigt.

Die folgenden Punkte müssen enthalten sein:

  • Die Originalunterschrift des Pflegedienstleiters / der Pflegedienstleiterin
  • Stempel / Siegel der Einrichtung
  • Name, Anschrift und Kontakt der Einrichtung

Häufig ist aus dem Stempel ausländischer Einrichtungen nicht eindeutig erkennbar, ob es sich tatsächlich um ein Krankenhaus im traditionellen Sinne handelt.

Die Bescheinigung sollte folgende Informationen enthalten:

  • ausgeübte Tätigkeiten
  • Beschreibung der Einrichtung mit Bettenzahl und Stationen
  • Nennung des ärztlichen Leiters / der ärztlichen Leiterin und Pflegedienstleiters / Pflegedienstleiterin
  • formloser Antrag

Wichtiger Hinweis:

  1. Für die Bescheinigung sollen entsprechende Vordrucke verwendet werden.
  2. Das Zeugnis darf nicht vor Beendigung des Krankenpflegedienstes datiert sein. Vordatierungen werden nicht anerkannt.
  3. Das Abschlusszeugnis muss in der entsprechenden Landessprache mit deutscher Übersetzung (von einem/ einer in Deutschland vereidigten Übersetzer:in) vorgelegt werden. Öffentlich verfügbare Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen sind in den Listen der Landgerichte aufgeführt. Darüber hinaus kann der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) Auskunft erteilen.
  4. Die Bescheinigung sollte auf dem Briefkopf des Krankenhauses ausgestellt sein.
  5. Bei Vorlage aller Unterlagen wird entschieden, ob die Angaben auf dem Zeugnis ausreichen oder ob eine Übersetzung des Stempels oder eine Zusatzbescheinigung erforderlich ist.

Voraussetzungen zur Anerkennung eines Krankenpflegepraktikums für Medizinstudierende im Ausland

Die Voraussetzungen zur Anerkennung eines Pflegepraktikums im Ausland können je nach Land und den nationalen Regelungen variieren. Allerdings gibt es einige allgemeine Anforderungen, die oft erfüllt sein müssen:

  1. Anerkannte Einrichtung: Praktika sollten in einer staatlich anerkannten oder akkreditierten Gesundheitseinrichtung oder medizinischen Einrichtung durchgeführt werden.
  2. Dauer des Praktikums: Die Mindestdauer des Praktikums sollte den Anforderungen des jeweiligen Landes oder den Vorgaben der zuständigen medizinischen Aufsichtsbehörde entsprechen.
  3. Praktikumsbericht: In der Regel ist die Anfertigung eines Praktikumsberichts oder eines Pflegeberichts erforderlich, der die während des Praktikums erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen dokumentiert.
  4. Supervision: Das Praktikum sollte unter angemessener fachlicher Anleitung und Supervision stattfinden, um sicherzustellen, dass die Praktikant:innen die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben.
  5. Genehmigung und Meldung: In einigen Ländern muss das Praktikum im Voraus genehmigt oder bei der zuständigen medizinischen Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
  6. Mindestalter: In einigen Fällen gibt es ein Mindestalter, um ein Pflegepraktikum im Ausland absolvieren zu dürfen.
  7. Sprachkenntnisse: Je nach Land und Einrichtung kann ein Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen erforderlich sein, um effektiv mit Patient:innen und dem medizinischen Personal zu kommunizieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Anerkennung eines Pflegepraktikums im Ausland von Land zu Land unterschiedlich sein kann, und es ist ratsam, sich im Voraus über die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Ziellandes zu informieren. Medizinische Aufsichtsbehörden, medizinische Fakultäten oder universitäre Stellen können oft Auskunft über die genauen Voraussetzungen geben.

Für ein Pflichtpraktikum ist in der Regel eine Bescheinigung oder ein Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung des Praktikums erforderlich, um es später für das Medizinstudium oder andere Zwecke anerkennen zu lassen.

Rahmenbedingungen für die Annerkennung eines Pflegepraktikums im Ausland

Nach § 6 Abs. 1 der Approbationsordung für Ärzte (ÄAppO) hat der Krankenpflegedienst den Zweck, die Studierenden bzw. Studienanwärter:innen

  • mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege (Tätigkeiten der Grundpflege) vertraut zu machen.
  • in die Organisation und den Betrieb eines Krankenhauses oder einer Rehabilitationseinrichtung mit vergleichbarem Pflegeaufwand einzuführen, damit der zukünftige Arzt bzw. die zukünftige Ärztin einen umfassenden Einblick in das Zusammenwirken der verschiedenen Berufe im Gesundheitswesen erhält.

§6 ÄAppO

Ein dreimonatiger Krankenpflegedienst ist Teil der ärztlichen Ausbildung. Der Krankenpflegedienst kann sowohl vor dem Studienantritt als auch während des Studiums (in der vorlesungsfreien Zeit) abgeleistet werden.

Bei diesem Einsatz dürfen 90 Kalendertage nicht unterschritten werden. Der Dienst soll ganztägig und möglichst zusammenhängend erfolgen, wobei eine Aufteilung in 3 Teilabschnitte von je 30 Kalendertagen möglich ist. Unterschreitet der Aufenthalt an der medizinischen Einrichtung 30 Kalendertage, kann der Krankenpflegedienst insgesamt nicht anerkannt werden.

Die Ableistung des Krankenpflegedienstes ist bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung mitzuteilen.

Vielfältige Möglichkeiten für Pflege- und Medizinpraktika im Ausland zur beruflichen und persönlichen Entwicklung

Das Praktische Jahr (PJ) im Medizinstudium ist in vielen Ländern eine wichtige Phase, in der angehende Ärzte ihre klinische Ausbildung absolvieren und praktische Erfahrungen in verschiedenen medizinischen Fachgebieten sammeln. Ein PJ im Ausland ermöglicht es Medizinstudierenden, medizinische Praxis und das Gesundheitssystem eines anderen Landes kennenzulernen. Dies kann den Horizont erweitern und das Verständnis für globale Gesundheitsfragen vertiefen.

Pflege- und Medizinpraktika im Ausland

Falls du lieber mit älteren Menschen arbeitest, könnte ein Pflegepraktikum in einem Seniorenheim genau das Richtige für dich sein. In vielen benachteiligten Gegenden erleben ältere Menschen ein schwieriges Leben, insbesondere wenn sie keine familiäre Unterstützung haben. Unsere Projekte zielen darauf ab, solche Menschen zu unterstützen, indem du in einer Einrichtung arbeitest, die sich um sie kümmert und sich ihrer annimmt.

Auch andere Schwierigkeiten wie begrenzte Einrichtungen oder Personalmangel müssen bewältigt werden, daher ist jede Form von Unterstützung äußerst willkommen. Wenn du bereits medizinische Kenntnisse hast, wirst du hier nicht nur selbst lernen, sondern auch dein eigenes Fachwissen weitergeben können.

Entdecke das ideale Land für dein Pflegepraktikum im Rahmen deines Medizinstudiums

Warum also nicht die Gelegenheit nutzen, über den eigenen Horizont hinauszuschauen, das Sammeln von beruflicher Erfahrung mit der Leidenschaft fürs Reisen verbinden und ein Auslandsaufenthalt in Ländern wie Südafrika, Ghana, Sri Lanka oder Nepal planen?

Möchtest du ein Pflegepraktikum im medizinischen Bereich absolvieren, stehen dir bei uns verschiedene Standorte zur Verfügung. Wenn du am afrikanischen Kontinent interessiert bist, könnte das Orientierungs- und Pflegepraktikum in Tansania oder ein Medizinpraktikum in Ghana interessant für dich sein. Ein Krankenpflegepraktikum im Ausland ist eine einzigartige Chance für Medizinstudierende und Interessierte an fernen Orten!

Wenn du eher nach Südamerika möchtest, ist das auch möglich! Du hast die Möglichkeit, dich als Praktikant in Peru zu engagieren und Kinder sowie Erwachsene mit psychischen oder körperlichen Herausforderungen bei ihrer Reittherapie zu unterstützen.