Kinderschutzrichtlinien

Die Kinder und Jugendlichen in unseren Projekten freuen sich immer über neue Spieleideen und genießen die Aufmerksamkeit, die unsere Freiwilligen ihnen schenken. Auch ohne pädagogische Vorkenntnisse kannst du als Volunteer im sozialen Bereich sehr viel bewirken. Deshalb arbeiten wir auch in mehr als der Hälfte unserer Projekte direkt mit Kindern und Jugendlichen zusammen. Unsere Einsatzstellen – meist Kindergärten und Schulen – sind dankbar um jede Unterstützung.

Doch bei der Arbeit mit Kindern ist eine besondere Sorgfalt während der Vorbereitung und Durchführung des Projekts erforderlich. Wir von RGV möchten deshalb dafür sorgen, dass du dir deiner besonderen Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen bewusst bist, denn das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen hat oberste Priorität. Bisher kam es zwar noch zu keinen Vorfällen, jedoch möchten wir hiermit zu Achtsamkeit anregen.

>> Informiere dich auch über unsere Tierschutz- und Naturschutzrichtlinien

Das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen fördern

Kinder und Jugendliche sind schutzbedürftig und auf die Fürsorge und Betreuung von Erwachsenen angewiesen – überall auf der Welt. Leider ist es so, dass sie in vielen Regionen der Welt aus der Not heraus Gefahren ausgesetzt sind. Kinder und Jugendliche können als Arbeitskräfte ausgebeutet werden und manchmal führen unglückliche Umstände dazu, dass Kinder und Jugendliche misshandelt oder sogar sexuell missbraucht werden.

Diejenigen, die ihre Fürsorgepflicht vernachlässigen, bzw. sich schuldig machen, können dabei aus dem näheren oder weiteren Umfeld der Kinder und Jugendlichen stammen (z.B. Eltern, Erziehungsberechtigte, andere nahestehende Personen, Nachbarn oder Verwandte). Vorfälle ereignen sich zwar überwiegend innerhalb der Familie oder der Lebensgemeinschaft, aber auch in den RGV Einsatzstellen könnte es zu solchen Übergriffen kommen.

Deine Verantwortung als Volunteer

Sowohl unsere RGV Teammitglieder vor Ort als auch unsere Volunteers und Praktikant:innen können einen aktiven Beitrag zum Kinderschutz leisten. Deshalb gibt es seit Frühjahr 2016 die RGV Kinderschutzrichtlinien, wonach sich alle an der Freiwilligenarbeit beiteiligten Akteure richten. Zudem werden von allen teilnehmenden Volunteers schriftliche Nachweise zur Teilnahme an der Freiwilligenarbeit gefordert.

Die 6 Bausteine der RGV Kinderschutzrichtlinien

  1. RGV ermöglicht keine Freiwilligenarbeit oder Auslandspraktika in Waisenhäusern oder Kinderheimen.
  2. Für deine Arbeit in sozialen Projekten erwarten wir, dass du uns dein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zusendest.
  3. Wir informieren dich vor deiner Abreise über unsere Kinderschutzrichtlinien und klären dich über die individuellen Umstände in deinem Zielland auf.
  4. Mit dem Unterschreiben der RGV Verhaltensrichtlinien verpflichtest du dich zur Einhaltung unserer Kinderschutzrichtlinien.
  5. Wir laden dich zur freiwilligen Teilnahme an einem unserer RGV Vorbereitungsseminare ein, in welchem wir uns intensiver mit dem Thema Kindesschutz beschäftigen.
  6. An jedem unserer Standorte gibt es eine offizielle RGV Child Protection Contact Person, an die du dich im Bedarfs- und Notfall wenden kannst.

Mit den RGV Kinderschutzrichtlinien möchten wir sicherstellen, dass die RGV Projektarbeit – das Agieren von RGV Mitarbeitenden, RGV Freiwilligen und weiteren Beteiligten – transparent ist.

Verhaltensregeln für Volunteers

Um mit gutem Beispiel voranzugehen, erwarten wir von dir als RGV Volunteer deshalb, dich an folgende Regeln zu halten:

  1. Kinder dürfen nicht auf (kulturell) unangebrachte Weise gehalten, gestreichelt, geküsst, gekuschelt oder berührt werden.
  2. Es dürfen keine Aktivitäten mit Kindern unternommen werden, die engen Körperkontakt erfordern, der über das für die Arbeit notwendige Maß hinausgeht.
  3. Es darf nicht auf eine Art und Weise gehandelt werden, die für Kinder seelisch oder körperlich verletzend sein könnte.
  4. Es dürfen keine sexuell anzüglichen Kommentare oder Handlungen gegenüber Kindern gemacht werden – nicht einmal als Witz!
  5. Sex oder sexuelle Beziehungen zu Kindern sind, unabhängig vom Einverständnis des Kindes und der lokalen Traditionen, verboten! Fehleinschätzungen des Alters spielen keine Rolle!
  6. Kinder dürfen nicht geschlagen oder anders physisch angegriffen werden. Körperliche und erniedrigende Strafen durch RGV Volunteers und Mitarbeitende sind nicht gestattet.
  7. Es darf nicht auf eine Art gehandelt werden, die Kinder beschämt, demütigt, herabsetzt oder anders emotional und seelisch angreift.
  8. Kinder mit besonderen Bedürfnissen dürfen im Vergleich zu anderen nicht diskriminiert oder bevorzugt behandelt werden.
  9. Es darf keine Zeit mit Kindern, ohne Anwesenheit von anderen, hinter verschlossenen Türen oder in abgeschirmten Bereichen verbracht werden.
  10. Kinder dürfen nicht nach Hause ins Volunteer House oder zur Gastfamilie mitgenommen werden.
  11. Volunteers und Mitarbeitende dürfen nicht mit Kindern im selben Bett schlafen oder einem Kind erlauben, unbeaufsichtigt bei sich zu schlafen.
  12. Kinder dürfen nicht als Arbeitskräfte (z.B. als Hauspersonal) oder für sexuelle Dienste (z.B. Prostitution) ausgebeutet werden.
  13. Mitarbeitende und Volunteers dürfen das aufgelistete Fehlverhalten durch andere nicht billigen!

Die Rolle des gesellschaftlichen Kontextes

Die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie unser Verständnis von der Unantastbarkeit der Menschen- und Kinderrechte finden in unseren Zielländern oft noch keine Umsetzung. In Ghana, Tansania, Uganda und Togo gehört die Erziehung mit dem Rohrstock noch zum Schulalltag und muss leider in gewissem Maße akzeptiert werden. Als Volunteer kannst du natürlich deinen Standpunkt klarmachen und andere Methoden vorschlagen. Du kannst z.B. mit deinem Gesichtsausdruck oder dem Verlassen des Raumes Missfallen zeigen. Dabei sollte man es aber auch belassen.

Fotografieren und Filmen von Kindern

Bitte sieh davon ab, schutzbedürftige Kinder (z.B. weinend, verletzt, leicht bekleidet) zu fotografieren, da sie sich nicht wehren und womöglich nicht nein sagen können. Die Verbreitung von Fotos und Videos im Internet sollte außerdem nur mit Einwilligung der jeweils abgebildeten Personen erfolgen. Kinder und Jugendliche kannst du beispielsweise problemlos als Gruppe fotografieren, sofern sie damit einverstanden sind.

Bei aufkommenden Fragen zum Thema Kinderschutz kannst du dich jederzeit gerne an uns wenden unter info@rainbowgardenvillage.com