Teilnahmebedingungen RGV

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Freiwilligenarbeit und Auslandspraktikum der Rainbow Garden Village gGmbH

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Rechte und Pflichten zwischen Rainbow Garden Village gGmbH („RGV“) und der die Freiwilligenarbeit oder das Auslandspraktikum leistenden Person (m/w/d), die als teilnehmende Person „TP“ genannt wird. Durch den Einsatz der TP soll die Entwicklungszusammenarbeit und die entwicklungspolitische Bildungsarbeit durch gemeinnützige Freiwilligendienste und Praktika in sozialen Projekten im Gastland gefördert werden. Ebenso kann die Verbesserung des Umwelt-, Natur-, Arten- und Klimaschutzes Ziel des Freiwilligendienstes oder des Praktikums in einem regionalen Umweltprojekt oder eines entsprechenden Projektes sein.

2. Entsendung der TP in das Projekt

Zwischen RGV als entsendender Organisation und der TP wird ein Auftragsverhältnis abgeschlossen, wonach sich die TP verpflichtet, RGV für die Entsendung in das von der TP gewählte Projekt im Gastland im vereinbarten Zeitraum zur Verfügung zu stehen. Dort übernimmt die TP im Rahmen des gemeinnützigen Freiwilligendienstes oder des Praktikums Tätigkeiten freiwillig, unentgeltlich und uneigennützig. Dieses Vertragsverhältnis begründet kein arbeitsrechtliches Rechtsverhältnis. Es ergibt sich kein Anspruch der TP auf Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gegenüber RGV. Die Tätigkeiten im Rahmen des Auftragsverhältnisses ergeben sich aus der Beschreibung des Projekts, die der TP vor Vertragsschluss mitgeteilt wird.

3. Tätigkeit im Projekt und Einsatzzeit

Die TP unterliegt bei der Erfüllung der Freiwilligenarbeit oder des Praktikums den Weisungen von RGV bzw. des Projektes und derjenigen Personen, die hierzu von RGV benannt wurden. Dieses Weisungsrecht stellt kein arbeitsrechtliches Direktionsrecht dar, sondern ist auf den jeweiligen Auftrag im Projekt beschränkt. Die Festlegung der Einsatzzeit im Projekt erfolgt in beiderseitigem Einvernehmen. Die TP ist verpflichtet, eine etwaig bestehende betriebliche Ordnung und eine Hausordnung des Projektes sowie dessen Richtlinien und Verhaltensregeln zu beachten. Die TP akzeptiert insbesondere den Code of Conduct für Kinderschutzrichtlinien, Tierschutzrichtlinien und Naturschutzrichtlinien.

4. Vorbereitung und Betreuung der TP durch RGV

4.1 RGV wird die TP auf den Einsatz im Gastland und auf die dort üblichen, für die jeweilige Kultur spezifischen Besonderheiten und Kultur durch geeignete Maßnahmen vorbereiten. Die TP erhält eine qualifizierte Vorbereitung vor der Entsendung in das Gastland und ggf. eine Einführungsveranstaltung, wie etwa ein Orientierungsprogramm im Gastland. Während des Freiwilligenaufenthaltes oder des Praktikums wird die TP ebenfalls durch RGV betreut und über alle für den Einsatz erforderliche Maßnahmen informiert. Die Beschaffung eines etwa erforderlichen Aufenthaltstitels für die TP, von Unterlagen zur Visabeantragung und die Visabeantragung selbst, liegt alleine und vollständig in der Verantwortung der TP. Die TP hat sich um die Einreiseformalitäten selbst zu kümmern und sicherzustellen, dass sie diese Erfordernisse rechtzeitig und korrekt erfüllt, um ihren Aufenthalt im Ausland ordnungsgemäß antreten zu können.

4.2 RGV unterstützt die TP bei der Organisation sowie der Durchführung des Freiwilligen- oder Praktikantenaufenthalt im Gastland als Obliegenheit im Rahmen des Auftragsverhältnisses und sorgt für die Unterbringung und Verpflegung zu Wohnzwecken während der Freiwilligenarbeit bzw. des Praktikums. RGV weist darauf hin, dass die Unterkunft nicht Erholungszwecken dient, sondern ausschließlich dazu, der TP den Aufenthalt zu ermöglichen. Die TP kann auch Sprachkurse oder vorbereitende Kurse als Einzelleistungen von RGV zur Vorbereitung erwerben.

4.3 Wählt die TP die Unterbringung und Verpflegung gemäß der Ausschreibung von RGV, so wird über diese Leistung ein gesonderter Unterbringungsvertrag (Werkvertrag) i.S.d. § 631 BGB geschlossen. Die Unterkunft dient ausschließlich der Unterbringung während der Freiwilligenarbeit und damit zu Wohn- und nicht zu Erholungszwecken. Als von RGV zu diesem Zweck zu erbringende Einzelleistung unterfällt sie nicht dem Pauschalreiserecht. Auch über die von RGV zu erwerbenden Kurse (Sprachkurse, Vorbereitungskurse) wird ein gesonderter Werkvertrag abgeschlossen. Auch solche Kurse unterfallen nicht dem Pauschalreiserecht, da sie der Bildung dienen.

4.4 Für die Unterbringung und Verpflegung sowie für Kurse ist RGV berechtigt, eine Vergütung zu berechnen, die der TP bei der Anmeldung für solche Leistungen mitgeteilt wird.

5. Vertragsschluss, Vertragsänderungen

5.1 Die TP kann sich elektronisch zum Freiwilligenaufenthalt bzw. zum Praktikum unter sowie für eine Unterkunft mit Verpflegung oder für Kurse zu der jeweils im Anmeldungsvorgang angezeigten Vergütung für den gewählten Zeitraum anmelden.

5.2 Der Ablauf der elektronischen Buchung wird auf der Internetseite in der Anwendung erklärt. Es steht zur Korrektur der Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. Soweit der Vertragstext von RGV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird die TP hierüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. Eingabefehler kann die TP korrigieren, indem sie bei dem jeweiligen Feld klickt. Falls sie den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann sie auch einfach ihr Browser-Fenster schließen.

5.3 Durch Anklicken des Buttons (der Schaltfläche) „Kostenpflichtig buchen“ bietet die TP den Abschluss des Freiwilligen- oder Praktikumsvertrags verbindlich an. Gleichzeitig stellt die Anmeldung einen Auftrag zum Abschluss eines Unterbringungsvertrages bezüglich der gewählten Unterkunft und Verpflegung während der Freiwilligenarbeit oder des Praktikums oder eines Kurses sowie der Organisation dieser Leistungen dar. Über den Eingang der Anmeldung erhält die TP eine elektronische Zugangsbestätigung, die noch keine Vertragsannahme darstellt.

5.4 Das Auftragsverhältnis, mit dem sich die TP zur Leistung der Freiwilligen- oder Praktikumstätigkeit verpflichtet, kommt mit der Annahme der Anmeldung der TP durch RGV zustande. Nach Anfrage und Platzierung im Projekt wird die TP von RGV über die Annahme ihrer Anmeldung mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) informiert. Gleichzeitig informiert RGV die TP über die gebuchte Unterkunfts- und Verpflegungsleistung oder einen gewählten Kurs. Der Vertragsschluss ist damit verbindlich und das Projekt ist über die Entsendung informiert.

5.5 RGV weist darauf hin, dass für den von der TP gewählten Freiwilligenaufenthalt oder das Praktikum, ebenso wie für die gebuchte Unterkunft und Verpflegung oder gewählte Kurse kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein spezifischer Zeitraum vorgesehen ist, handelt (vgl. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Der Rücktritt vom Freiwilligen- oder Praktikumsvertrag und von den gewählten Leistungen der Unterkunft / Verpflegung oder der Kurse ist gem. Ziff. 6.2 dieser AGB möglich. 

5.6 Die TP hat keinen Anspruch auf eine Änderung des Vertrages, etwa in Form eines anderen Projektes, einer anderen Art der Unterkunft oder eines Kurses nach Vertragsschluss. Umbuchungen sind grundsätzlich nur nach vorherigem Rücktritt nach Ziff. 6 dieser AGB und Neuanmeldung zu einem neuen Projekt möglich. Sofern RGV eine solche Umbuchung durchführen kann, ist RGV berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt zu erheben, das der TP im Einzelfall zuvor der Höhe nach mitgeteilt wird. Die TP kann bei Berechnung einer Pauschalen nachweisen, dass RGV überhaupt kein oder nur ein geringerer Schaden als die ihr genannte Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist.

6. Rücktritt der TP

6.1 Ein gesetzliches Rücktrittsrecht für den Freiwilligen- oder Praktikumsvertrag vor dessen Beginn besteht nicht. Auch für die gewählten Leistungen der Unterkunft und Verpflegung oder Kurse besteht kein Rücktrittsrecht vor Beginn der Leistungen.

6.2 RGV gewährt der TP freiwillig ein vertragliches Rücktrittsrecht, wonach die TP jederzeit vom Vertrag vor Beginn des Freiwilligen- oder Praktikumsvertrag und vom Unterbringungsvertrag über die Unterkunft und Verpflegung oder einen Kursvertrag zurücktreten kann. Es wird empfohlen, einen Rücktritt schriftlich oder elektronisch gegenüber RGV zu erklären. In diesem Fall ist RGV berechtigt, eine Entschädigung zu erhalten, die wie folgt, pauschalisiert in Prozent des Gesamtpreises der von der TP gewählten Leistungen, orientiert am Rücktrittszeitpunkt der TP, verlangt werden kann:

  • bis 60. Tag vor Aufenthaltsbeginn: 20 %
  • ab 59. bis 30. Tag vor Aufenthaltsbeginn: 30 %
  • ab 29. bis 7. Tag vor Aufenthaltsbeginn: 50 %
  • ab 6. Tag vor Aufenthaltsbeginn
  • / bei Nichtantritt: 90 %.

6.3 Der TP ist der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in niedrigerer Höhe als der jeweils vorgenannten Pauschalen entstanden ist. RGV behält sich vor, anstelle der vorgenannten Pauschalen im Einzelfall eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung konkret beziffern und belegen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt die TP Leistungen, die ihr von RGV ordnungsgemäß angeboten wurden, aus von ihr alleine zu vertretenden Gründen (z. B. vorzeitige Ab- oder Rückreise, Krankheit, persönliche Gründe) nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung der gezahlten Vergütung. 

8. Kündigung

8.1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist RGV und der TP stets unbenommen. Der für eine solche außerordentliche Kündigung erforderliche wichtige Grund liegt vor, wenn die TP die in diesen AGB ausdrücklich geregelten Pflichten grob verletzt, insbesondere sie mit einem fälligen Zahlungsbetrag trotz Mahnung in Verzug gerät, oder wenn über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, sie bei Fälligkeit zahlungsunfähig ist, oder Verfahren, Beschlüsse, Anträge oder andere Schritte in Bezug auf die Insolvenz eingeleitet wurden, und diese Maßnahmen die Durchführung des Vertrags zwischen RGV und der TP erheblich beeinträchtigen können und die Fortsetzung des Vertrages für RGV daher unzumutbar ist.

Dies gilt auch, wenn die TP die ihr obliegenden Mitwirkungspflichten vor Beginn der Freiwilligenarbeit oder des Praktikums in Bezug auf die Zurverfügungstellung der für die Platzierung zwingend erforderlichen Teilnahmeunterlagen verletzt und mit deren Vorlage trotz Erinnerung in Verzug gerät. Ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung liegt auch vor, wenn die TP sich nachhaltig oder in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihr unzumutbar ist, oder sie sich sonst stark vertragswidrig verhält, insbesondere, wenn sie den Code of Conduct trotz Aufforderung nicht einhält. Kündigt RGV, so behält RGV den Anspruch auf die Vergütung, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten trägt die TP selbst.

8.2 Sämtliche Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.

9. Höhere Gewalt

9.1 RGV kann vor Beginn der Leistungen vom Vertrag zurücktreten, wenn diese durch höhere Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, politische Unruhen, behördlichen Maßnahmen oder Zwangsmaßnahmen des Staates, Quarantäne, Streik oder andere Ereignisse mit ähnlicher Auswirkung betroffen werden, die die Durchführung des Freiwilligen- oder Praktikumsaufenthaltes oder die Unterbringung der TP oder den von ihr gewählten Kurs maßgeblich erschweren, behindern oder zeitweise, zum Teil oder ganz unmöglich machen. Zahlungen auf den Gesamtpreis werden in diesem Fall von RGV der TP zurückerstattet. Weitere Ansprüche darüber hinaus hat die TP nicht.

9.2 Wird der Freiwilligen- oder Praktikumsaufenthalt der TP, ihre Unterbringung oder der von ihr gewählte Kurs nach Beginn der Leistungen während der Durchführung von höherer Gewalt i.S.d. Ziff. 9.1 betroffen, gilt wie folgt: Ereignisse höherer Gewalt, die RGV oder der TP die vereinbarten Leistungen unzumutbar erschweren oder vorübergehend ganz oder teilweise unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Die vertraglichen Verpflichtungen bestehen, soweit sie trotz der höheren Gewalt durchführbar sind, weiter. Wird durch Hindernisse der höheren Gewalt die Leistung der betroffenen Partei dauerhaft unmöglich, so wird sie von den noch zu erbringenden Vertragsverpflichtungen frei. Durch die höhere Gewalt verursachte Mehrkosten, etwa für eine vorzeitige Abreise, trägt die TP. Für bereits erbrachte Leistungen erfolgt keine Rückerstattung, für von RGV noch zu erbringende Leistungen nur dann, wenn sie ersparte Aufwendungen hatte und / oder tatsächliche Rückerstattungen erhalten hat.

9.3 RGV ist berechtigt, im Falle des Eintritts der höheren Gewalt i.S.d. Ziff. 6.1 während des Aufenthaltes der TP den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Auch in diesem Fall erfolgt für bereits erbrachte Leistungen von RGV keine Rückerstattung und für von RGV noch zu erbringende Leistungen nur dann, wenn sie ersparte Aufwendungen hatte und / oder tatsächliche Rückerstattungen erhalten hat.

10. Haftung, Haftungsbeschränkung, Versicherung

10.1 Die TP haftet bei von ihr verschuldeten Schäden nach dem Gesetz. Das Bestehen einer Privathaftpflichtversicherung wird bei jeder TP vorausgesetzt. Die nichtverantwortliche, ehrenamtliche Tätigkeit ist i.d.R. über die Privathaftpflichtversicherung versichert. Die TP muss selbst klären, ob ein Deckungsschutz im Ausland besteht. Die TP muss zwingend eine Auslandskrankenversicherung, möglichst verbunden mit einer Unfallversicherung, abschließen und gegenüber RGV nachweisen.

10.2 RGV nimmt die Beratung und Organisation der TP mit Sorgfalt wahr. RGV haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Schadensersatzanspruch gegen RGV ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von RGV. Die Haftung von RGV wird für einen von ihr oder durch ihre Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schadensfall ferner pro Schadensereignis auf € 50.000,00 für Sach- und Vermögensschäden beschränkt. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. RGV haftet nicht für die Leistungen von Fremd- und Drittleistern, die als solche deutlich gekennzeichnet sind.

11. Aufwendungsersatz, Ausstattung der TP im Projekt

Die TP hat keinen Anspruch auf die Erstattung von Auslagen, die im Zuge der Freiwilligen- oder Praktikumstätigkeit entstehen und die nach den Umständen für erforderlich gehalten werden können. Auslagenerstattungen können nur nach gesonderter, vorheriger Absprache gewährt werden. Die TP erhält die Möglichkeit der Nutzung vorhandener Ausstattung im Projekt für die Tätigkeit.

12. Datenschutz, Widerspruchsrechte

12.1 Über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert RGV die TP in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. RGV hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Freiwilligen- oder Praktikumsvertrag oder dem Unterbringungsvertrag oder für einen Kurs erforderlich ist.

Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden nur an berechtigte Dritte im Rahmen der Zulässigkeit nach den genannten Normen weitergegeben, die zur Durchführung des vermittelten Vertrages die Daten benötigen. Die TP hat jederzeit die Möglichkeit, die bei RGV gespeicherten Daten abzurufen, hierüber Auskunft zu verlangen, sie zu ändern oder zu löschen. Die Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt, wenn die TP bzw. die gesetzlichen Vertreter ihre Daten zur Speicherung widerrufen, wenn die Daten für RGV zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist.

Die TP hat alle sich aus der Datenschutzerklärung ergebenden Rechte nach Art. 15 bis 20, 77 DSGVO. Sofern personenbezogene Daten der TP auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Die TP kann unter der Adresse info@rainbowgardenvillage.com mit einer E-Mail von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder RGV unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

12.2 Mit einer Nachricht an info@rainbowgardenvillage.com kann die TP der Nutzung oder Verarbeitung ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen.

13. Sonstige Bestimmungen und Hinweise

13.1 Auf Wunsch kann bei erfolgreich absolvierter Freiwilligenarbeit / Praktikum eine Bescheinigung über die Art und den Umfang der freiwilligen Tätigkeit oder das Praktikum erstellt werden. Die TP hat getroffene Vereinbarungen über Einsatzzeiten und -aufgaben möglichst einzuhalten und eine Verhinderung frühestmöglich bekannt zu geben.

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen Klauseln der AGB im Übrigen unberührt.

13.3 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: RGV nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch gesetzlich nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen

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Entsendende Organisation: Rainbow Garden Village gGmbH, Rosenkavalierplatz 18, D-81925 München, Geschäftsführerin: Vertretungsberechtigte: Mariana Merlini Dannecker, Telefon: +49 89 45453793, E-Mail: info@rainbowgardenvillage.com, USt.-ID DE353595645.